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Was ist eine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (AV-Vertrag)?

Bei der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. "Auftragsverarbeitungsvertrag" oder einfach AV-Vertrag) handelt es sich um eine der Maßgaben (konkret Artikel 28) der am 25. März 2018 europaweit eingeführten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Der Begriff "Auftragsverarbeitung" umschreibt eine Vertragsbeziehung, bei dem der für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche (d.h. jeweils unsere Kunden) ein anderes Unternehmen mit der Verarbeitung dieser Daten beauftragt (das sind wir), wobei der Veranwortliche die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung bestimmt.

Praktisch bedeutet das, dass wir die personenbezogenen Daten, die wir nur deswegen verarbeiten, weil Sie uns diese Daten übermitteln oder offenbaren (z.B. Namen oder Kommunikationen mit Nutzern) nur entsprechend Ihren Vorgaben verarbeiten. Ferner sichern wir zu, diese Daten nicht zu anderen Zwecken zu nutzen und dass Sie jederzeit darüber bestimmen können, ob und wann die Daten gelöscht werden. Ebenso enthält der Vertrag Informations- und Kooperationspflichten zu Ihren Gunsten. Ferner sichern wir Ihnen technische und organisatorische Maßnahmen zu, mit denen wir die von Ihnen erhaltenen Daten verarbeiten (Artikel 32 DSGVO). Ebenfalls erhalten Sie eine Übersicht der von uns eingesetzten Unterauftragnehmer, z.B. unseres Hosting-Dienstleisters.

Dieser Vertrag verpflichtet uns also zur Einhaltung des Datenschutzes zu Ihren Gunsten und den Gunsten Ihrer Kunden oder Nutzer.

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