Sofort nach Ankündigung des Konjunkturpaketes durch die Bundesregierung war für uns klar: Da machen wir auf jeden Fall mit.

Im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen sind wir relativ gut durch die letzten Monate gekommen. Die Zustellung der Post war bei uns zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt und dank der schnellen Umsetzung von Sicherheits- und Hygienemaßnahmen hatten wir bisher keine Corona-Fälle in unserem Produktionszentrum. Unsere Kunden konnten sich also darauf verlassen, weiterhin ihre tägliche Post in digitaler Form zu bekommen. Homeoffice und Remote Work haben sogar dafür gesorgt, dass sich mehr Unternehmen mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen und bei uns Unterstützung angefragt haben.

Daher folgen wir dem Appell unseres Wirtschaftsministers und nutzen die Senkung der Mehrwertsteuer nicht für einen höheren Gewinn, sondern geben sie an unsere Kunden weiter.

Nach einem ersten Gespräch mit unserem Steuerberater war aber auch schnell klar: Die praktische Umsetzung ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Details des deutschen Steuerrechts möchten wir allen ersparen, Interessierte können in diesem Hintergrundartikel bei Golem aber sehr anschaulich nachlesen, mit welchen Herausforderungen Unternehmen da gerade zu kämpfen haben.

Nachdem das Finanzministerium viele der anfänglich offenen Fragen inzwischen geklärt hat und der Gesetzentwurf nach einigen Änderungen nun auch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, haben wir uns für die folgende pragmatische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung entschieden:

  1. Alle Rechnungen, bei denen das Enddatum der Leistungsperiode für Tarif- und Serviceleistungen im Juli liegt, werden mit 16% Mehrwertsteuer ausgestellt. Dies ist bei Neukunden ab dem 1. Juli der Fall, bei Bestandskunden bei allen Rechnungen, die ab dem 2. Juli ausgestellt werden.

  2. Auf der zweiten Seite jeder Rechnung werden wie bisher die Nettobeträge für die Tarif- als auch die Serviceleistungen der letzten Rechnungsperiode aufgeführt. In der Zusammenfassung auf der ersten Seite wird dann der reduzierte Mehrwertsteuersatz explizit ausgewiesen und zum finalen Rechnungsbetrag aufaddiert.

  3. Für Privatkunden bedeutet dies eine echte Reduzierung der (Brutto-)Kosten um 3%. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, ihre Reduzierung hat daher nur eine Verringerung des Zahlbetrags zur Folge. Der eigentlich relevante Netto-Rechnungsbetrag für unsere Leistungen bleibt gleich.

  4. Da die Reduzierung der Mehrwertsteuer aktuell eine temporäre Maßnahme ist, die voraussichtlich Ende des Jahres ausläuft, haben wir uns bei der Anzeige der Preise für Privatkunden für einen pragmatischen Weg entschieden: Auf unserer Webseite zeigen wir weiterhin die Preise inkl. 19% MwSt. an, lediglich in der monatlichen Rechnung führen wir die reduzierten Mehrwertsteuer-Beträge auf.

Wir hoffen, dass diese pragmatischen Maßnahmen für Sie nachvollziehbar sind. Drei Prozent über sechs Monate ergeben letztendlich keinen hohen Betrag, aber uns ist es wichtig, zumindest einen kleinen Beitrag zu leisten, damit die Wirtschaft schnell wieder auf die Füße kommt. Also investieren Sie das gesparte Geld bitte gleich wieder in etwas Schönes! ;)

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.